Beitrittserklärung
Mit der Unterzeichnung wird der Beitritt zur Tarif-Übergangsvereinbarung für ambulant durchgeführte podologische Leistungen gemäss KVG erklärt. Dieser Beitritt ist rückwirkend gültig per 01.01.2022.
Zur Beitrittserklärung müssen noch folgende Unterlagen beigelegt werden:
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Bestätigung des Kantons über die Abrechnung der Grundversicherung
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Datenauszug SASIS
Wir bitten Sie, die genannten Dokumente per E-Mail einzureichen.
Mit dem Beitreten zur Tarif-Übergangsvereinbarung wird ein Beitrag für die Unkosten des Vertrags-abschlusses und der Durchführung erhoben. Dazu sind die Kosten wie folgt:
Beitritt als Mitglied SPV, SSP oder UPSI
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Einmalige Gebühr* CHF 1000.– (exkl. Mwst.)
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Jährlich wiederkehrende Gebühr CHF 500.– (exkl. Mwst.)
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Gebühr bei unterjährigem Eintritt (massgebend ist das Zulassungsdatum der SASIS):
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Januar – März CHF 500.– (exkl. Mwst.)
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April – Juni CHF 375.– (exkl. Mwst.)
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Juli – September CHF 250.– (exkl. Mwst.)
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Oktober – Dezember CHF 125.– (exkl. Mwst.)
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Beitritt als Nicht-Mitglied SPV, SSP oder USPI
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Einmalige Gebühr* CHF 1000.– (exkl. Mwst.)
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Jährlich wiederkehrende Gebühr CHF 800.– (exkl. Mwst.)
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Gebühr bei unterjährigem Eintritt (massgebend ist das Zulassungsdatum der SASIS):
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Januar – März CHF 800.– (exkl. Mwst.)
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April – Juni CHF 600.– (exkl. Mwst.)
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Juli – September CHF 400.– (exkl. Mwst.)
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Oktober – Dezember CHF 200.– (exkl. Mwst.)
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*Alle Leistungserbringer:innen, welche per 01.01.2022 kein Mitglied der Verbände SPV, SSP oder UPSI waren, müssen die einmalige Gebühr von CHF 1000.– (exkl. MWST) entrichten. Ausgenommen davon sind Podologinnen und Podologen HF, welche erst nach dem 01.01.2022 diplomiert wurden.
Die Rechnung wird nach der Prüfung der Beitrittserklärung per E-Mail in Rechnung gestellt.
Nach dem Zahlungseingang wird Ihnen eine Beitrittsbestätigung auf den 1. des Folgemonats zugestellt. Sie werden darüber informiert, ab wann Sie dem Vertrag angehören und dass Sie dazu berechtig sind, über die Krankenkassen abzurechnen.
Zu den häufig gestellten Fragen gelangen Sie hier.