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Häufig gestellte Fragen

 

Was muss ich tun, um mit der Tarifstruktur gemäss dieser Vereinbarung abrechnen zu können?

Sie müssen dem Vertrag zwischen HSK/CSS und OPS beitreten. Die Vereinbarung und das Beitrittsformular finden Sie auf den Webseiten von OPS www.ops.swiss sowie von HSK und CSS.

Sofern Ihr Beitritt von OPS bestätigt worden ist, gilt dieser rückwirkend per 1.1.2022. Mit dem Beitritt werden die für Sie gültigen Beitrittsgebühren fällig.

 

Ab wann darf ich die im Vertrag erwähnte Tarifstruktur anwenden?

OPS bestätigt das Beitrittsdatum zu diesem Vertrag. Erst ab diesem Datum dürfen Sie für die erbrachten podologischen Leistungen den entsprechenden Taxpunktwert gemäss Vertrag in

Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung an die Krankenkassen erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Behandlung. Ausgenommen davon sind die seit 01.01.2022 bis Ende August 2022 bereits erbrachten Leistungen.

 

Kann ich auch unterjährig dem Vertrag beitreten?

Der Beitritt ist jederzeit möglich. Beitrittserklärungen, die bis zum 20. des Monats von OPS bestätigt worden sind, gelten auf den 1. des nächsten Monats.

 

Ist eine Verbandszugehörigkeit notwendig, um dem Tarifvertrag beizutreten?

Nein, der Beitritt ist unabhängig von der Verbandszugehörigkeit.

 

Wohin muss ich das Beitrittsformular senden und wie weiss ich, ab wann ich dem Vertrag angehöre?

Für das Beitrittsmanagement ist die OPS zuständig, unabhängig davon, ob Sie Mitglied bei SPV, SSP oder UPSI sind. Das ausgefüllte Beitrittsformular inkl. Beilagen senden Sie an ops@podologie.ch. Wenn die Beitrittserklärung keine Mängel aufweist, erhalten Sie eine Beitrittsbestätigung. Darin werden Sie informiert, ab wann Sie dem Vertrag angehören.

 

Was kostet der Beitritt?

Für Mitglieder vom SPV, SSP oder UPSI wird eine jährliche Beitragsgebühr von CHF 500.– erhoben.

Für Nicht-Mitglieder wird mit dem Beitritt eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 1000.–* sowie eine jährliche Beitragsgebühr von CHF 800.– erhoben.

Diese Gebühren decken die Kosten von OPS, welche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung anfallen.

*Alle Leistungserbringer:innen, welche per 01.01.2022 kein Mitglied der Verbände SPV, SSP oder UPSI waren, müssen die einmalige Gebühr von CHF 1000.– (exkl. MWST) entrichten. Ausgenommen davon sind Podologinnen und Podologen HF, welche erst nach dem 01.01.2022 diplomiert wurden.

Bei einem unterjährigen Beitritt wird die Gebühr vierteljährlich fakturiert:

Beitritt als Mitglied SPV, SSP oder UPSI

Eintritt (massgebend ist das Zuslassungsdatum der SASIS):

  • Jan. – März       CHF 500.– (exkl. Mwst.)

  • Apr. – Juni        CHF 375.– (exkl. Mwst.)

  • Juli – Sept.       CHF 250.– (exkl. Mwst.)

  • Okt. – Dez.       CHF 125.– (exkl. Mwst.)

Für das Jahr 2022 ist nicht das Zulassungsdatum der SASIS massgebend, sondern es wird eine pauschale Gebühr von CHF 250.– erhoben.

Beitritt als Nicht-Mitglied SPV, SSP oder UPSI

Eintritt (massgebend ist das Zuslassungsdatum der SASIS):

  • Jan. – März       CHF 800.– (exkl. Mwst.)

  • Apr. – Juni        CHF 600.– (exkl. Mwst.)

  • Juli – Sept.       CHF 400.– (exkl. Mwst.)

  • Okt. – Dez.       CHF 200.– (exkl. Mwst.)

Für das Jahr 2022 ist nicht das Zulassungsdatum der SASIS massgebend, sondern es wird eine pauschale Gebühr von CHF 400.– erhoben.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnung für die jährliche Beitragsgebühr wird jeweils anfangs Jahr verschickt bzw. unmittelbar nach dem Beitritt.

 

Wie kann ich aus der Beitrittserklärung austreten?

Sie können unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils per 31.12. aus der Beitrittserklärung austreten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ab dem 01.01. des Folgejahres dürfen erbrachte Leistungen nicht mehr via Grundversicherung abgerechnet werden. Diabetespatient:innen mit einer ärztlichen Verordnung müssen vor der Behandlung informiert werden, dass die Leistungen nicht mehr durch die Grundversicherung gedeckt sind. Die SASIS ist ebenfalls entsprechend zu informieren.

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